Lizenz
Über eine Lizenz kann der Inhaber gewerblicher Schutzrechte (Patent, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Marken aber auch Urheberrechte) die sich aus diesen Schutzrechten ergebenden Nutzungsrecht- und Verwertungsrechte einem Dritte ausschließlich oder nichtausschließlich einräumen.
Wesentliche Regelungspunkte einer Lizenz sind neben Art und Umfang der Rechteeinräumung (bspw. kann eine reine Herstellerlizenz oder eine reine Vertriebslizenz vergeben werden) vor allem Art und Höhe der Lizenzgebühren, Haftung, Gewährleistung und Rechnungslegungsregelungen.
In Lizenzvertragsverhandlungen ist immer auch das Kartellrecht zu beachten.
Lizenzgebühren
In der Ausgestaltung der Lizenzgebühren sind die Vertragsparteien sehr frei, jedenfalls solange es sich bei den Vertragsparteien um Unternehmen/Unternehmer handelt und die Vertragsbedingungen frei ausgehandelt werden.
Typische Bestandteile der Lizenzgebühren sind Einstiegszahlungen (Upfront - eine Art Vertragsabschlussgebühr), umsatzabhängige Erlösbeteiligungen (Royalties) oder Stücklizenzgebühren und Meilensteinzahlungen, im Falle erst noch weiter zu entwickelnder Technologien.
Insbesondere zu den umsatzabhängigen Lizenzgebühren gibt es branchenspezifische Literatur, an der man sich hinsichtlich dessen was jeweils üblich ist, orientieren kann.